AGB Impressum Datenschutzerklärung Cookie-Richtlinie
I. Allgemeine Regelungen
- Die Geschäftsbedingungen gelten für Zimmerreservierungen, Beherbergungen sowie für Veranstaltungen in den Konferenz-, Bankett-, Gast- und Funktionsräumen des „Gutshaus Ludorf“ und des angeschlossenen Restaurants „Morizaner“ einschließlich des Gartenbereiches sowie für alle weiteren damit zusammenhäng-enden Lieferungen und Leistungen. Sie gelten auch für andere Räume und sonstige Flächen, die das Hotel und das Restaurant zur Verfügung stellen, sowie für die damit zusammenhängenden Lieferungen und Leistungen.
- Auf die mit dem „Gutshaus Ludorf“ abgeschlossenen bzw. an-gebahnten Verträge sind die einschlägigen gesetzlichen Regelungen (insbesondere auch die allgemeinen Regelungen des Schuldrechtes, des BGB, sowie Miet-, Kauf-, Dienst- und Werk-vertragsrecht und die Regelungen über die Einbringung von Sachen bei Gastwirten) anzuwenden.
- Leistungen und Tarife werden von der Geschäftsleitung des „Gutshaus Ludorf“ festgelegt und können nach Vertragsschluss dann modifiziert werden, wenn der Zeitraum zwischen Vertrags-schluss und der Erbringung der Leistung mehr als sechs Monate beträgt. Für den Fall der Erhöhung von Preisen besteht für den Besteller ein Rücktrittsrecht, das unverzüglich nach Zugang der Information über die Preiserhöhung in Schriftform gegenüber der Geschäftsleitung des „Gutshaus Ludorf“ zu erklären ist.
- Ein Anspruch auf die Überlassung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten besteht nicht. Sind bestätigte Zimmer oder Räume nicht verfügbar, egal aus welchem Grund, kann gleich-wertiger Ersatz auch in einem anderen Betrieb im Umkreis von bis zu 10 Kilometern geleistet werden.
- Reservierungen sind für beide Vertragspartner verbindlich. Eine Lösung vom Vertrag, welche nicht auf einem Verschulden des „Gutshaus Ludorf“ beruht, kann nur im Einverständnis mit dem „Gutshaus Ludorf“ und unter Berücksichtigung der Regel-ungen in den Ziffern I.8 und I.9 dieser AGB erfolgen. Reservierte Zimmer stehen am Ankunftstag ab 15 Uhr und am Abreisetag bis 11 Uhr zur Verfügung. Das Hotel ist berechtigt, reservierte Zimmer am Anreisetag nach 18 Uhr anderweitig zu vergeben, es sei denn, dass ausdrücklich eine Spätanreise vereinbart wurde. Wird das Zimmer am Abreisetag länger als die vorstehend genannte Abreisezeit belegt, kann das Hotel einen weiteren Tag Logis belasten. Reservierte Funktionsräume stehen dem Vertragspartner nur zu der schriftlich vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Funktionsräume über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf einer vorherigen Vereinbarung mit dem „Gutshaus Ludorf“.
- Optionstermine sind für beide Vertragspartner bindend. Das „Gutshaus Ludorf“ behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Optionsfrist die reservierten Zimmer, Konferenz- und Banketträume anderweitig zu vermieten.
- Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen 5 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen. Wenn der Rechnungsbetrag mehrerer Einzelrechnungen Euro 250,- übersteigt, kann auf Anfrage des Vertragspartners eine Gesamt-rechnung erstellt werden. Die Erstellung einer Gesamtrechnung entbindet nicht von der Verpflichtung zur fristgerechten Zahlung der Einzelrechnungen. Bei Zahlungsverzug ist das „Gutshaus Ludorf“ berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, wenn nicht ein Vertragsschaden in anderer Höhe nachgewiesen wird.
- Zimmer werden am Anreisetag automatisch bis 18:00 Uhr gehalten. Sollte die Anreise nach 18:00 Uhr erfolgen, bitten wir um kurze telefonische Information, da wir uns sonst vorbehalten, das Zimmer anderweitig zu vermieten. Erhalten wir keinen Anruf, Sie reisen nicht an und das Zimmer konnte nicht anderweitig vermietet werden, tritt I.9 automatisch in Kraft.
- Stornierungen: Eine kostenfreie Stornierung ist je nach Reservierung bis 5 oder 10 Tage vor Anreise möglich. Die jeweils geltenden Stornierungsfristen werden in der Reservierungs-bestätigung genannt. Sollte die Absage in weniger als 5 bzw. 10 Tagen vor der geplanten Anreise erfolgen, werden 100% des in der Reservierungsbestätigung genannten Gesamtpreises berechnet. Für Reservierungen, die Veranstaltungen beinhalten, gilt im Hinblick auf die enthaltene Veranstaltung Ziffer II. 8.
- Das „Gutshaus Ludorf“ übernimmt keine Haftung für Schäden jedweder Art, außer für den Fall, dass das „Gutshaus Ludorf“ vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zu vertreten hat. Dies gilt vor allem – ohne sich aber darauf zu beschränken – für Schäden, die durch Brand, Einbruch, Vandalismus oder Diebstahl bedingt sind.
- Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Röbel/Müritz.
II. Zusätzliche Regelungen für Veranstaltungen
- Reservierungen für Veranstaltungen werden für das „Gutshaus Ludorf“ erst verbindlich, wenn der Veranstalter den ihm von uns übersandten Organisationsvorschlag schriftlich bestätigt, sowie mindestens 30 % des vereinbarten Rechungsbetrages bezahlt hat, sofern nichts anderes vereinbart worden ist.
- Die vom Veranstalter bei der Reservierung angegebene Teilnehmerzahl und Ablaufpläne sind bis spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen. Bei Unterschreitung der angegebenen Personenzahl oder einer Stornierung der Veranstaltung innerhalb von 48 Stunden vor Beginn durch den Veranstalter kann eine Schadenpauschale erhoben werden.
- Zeigt der Veranstalter die Zahl der Teilnehmer bis spätestens 48 Stunden vor Beginn der Veranstaltung dem „Gutshaus Ludorf“ gesondert an, wird eine Abweichung der Teilnehmerzahl von 5 % akzeptiert. Bei einer Unterschreitung der Teilnehmerzahl um mehr als 5%, kommt Ziffer II.2 entsprechend zur Anwendung, wobei sich dann die Schadenspauschale aus 80 % des entgangenen Umsatzes aus Speisen und Getränken berechnet.
- Bei Stornierung gilt Punkt II.8 dieser AGB entsprechend. Berechnungsgrundlage ist die urspr. vereinbarte Teilnehmerzahl multipliziert mit dem abgesprochenen Angebotspreis.
- Der Veranstalter darf Speisen und Getränke, wenn sie nicht Gegenstand der Veranstaltung sind und Demonstrationszwecken dienen, zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen, es sei denn, dass eine besondere Vereinbarung besteht. In diesen Fällen wird eine Service-, Gedeckgebühr bzw. Korkgeld berechnet (bei Wein z.B. Euro 20,- pro Flasche).
- Das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung untersagt. Für Beschädigungen der Einrichtung oder des Inventars, die bei Aus- oder Abbau, sowie während der Veranstaltung verursacht werden, haftet der Veranstalter. Dem Veranstalter wir empfohlen, eine Versicherung für Schäden, die das „Gutshaus Ludorf“ nicht zu vertreten hat, abzuschließen.
- Wird im Rahmen der Veranstaltung Musik benutzt, so hat der Veranstalter erforderlichenfalls die Veranstaltung bei der GEMA anzumelden. Das „Gutshaus Ludorf“ wird vom Veranstalter hinsichtlich aller Forderungen, die aus der unerlaubten Nutzung der Rechte der GEMA oder Dritter entstanden sind, freigestellt.
- Nimmt der Kunde vertraglich angebotene Leistungen, die er im Voraus bestellt oder reserviert hat, nicht ab, so bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Preises in folgender Höhe verpflichtet: 30 % der bestellten Leistung bei Stornierung zwischen dem 15. und dem 8. Tag, 60 % der bestellten Leistung bei Stornierung zwischen dem 8. und dem 2. Tag, 80 % der bestellten Leistung bei Stornierung innerhalb von 48 Stunden.
III. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmungen gilt eine ihr möglichst nahekommende gültige Bestimmung. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform.