Yoga & Pilates Retreat

„Unser Motto: Du kannst einem Menschen nichts lehren, Du kannst ihm nur helfen, es in sich zu finden.“

Dieses aktivierende und gleichzeitig entspannende Wochenende umfasst Yoga, Pilates, Qi Gong, Meditation und Entspannung. Eine wunderbare Auszeit zum Loslassen und Kraft tanken!

Leistungen

  • 2 Übernachtungen
  • ländliches Frühstück
  • vegetarische Vollpension aus der Gutsküche
  • Tee und Wasser während der Yogastunden
  • Kursinhalte
  • Saunanutzung

Termine

  • 27. – 29. November 2026

Preise

ZimmerkategoriePreis
Doppelzimmer „Dachgeschoss“239 €
Doppelzimmer „Belle Etage“269 €
Dreibettzimmer (Doppelzimmer mit Aufbettung)229 €
Doppelzimmer „Dachgeschoss“ zur Einzelnutzung329 €
Doppelzimmer „Belle Etage“ zur Einzelnutzung389 €
Einzelzimmer „Dachgeschoss“249 €
Einzelzimmer „Belle Etage“319 €
Kursgebühr250 €
Preis pro Person inkl. MwSt.

Beschreibung

Das Yoga und Pilates Wochenende beginnt am Freitag  um 16 Uhr mit einer Willkommensrunde und endet am Sonntag nach dem gemeinsamen Frühstück. Wir bieten während des Wochenendes insgesamt ca. 10 Stunden Yoga, Pilates, Qi Gong und Meditation an. Die Yogapraxis beinhaltet Körper-, Atem- und Entspannungsübungen. Geführte und stille Meditationen runden das Yoga-Angebot ab.

Das Pilates-Mattentraining umfasst sowohl sanfte als auch fordernde Trainingssequenzen. Die Pilatesstunden setzen sich immer aus Wahrnehmungs,- Kräftigungs- und Dehnungsübungen zusammen. Damit liegt der Fokus immer auf der Körpermitte, dem sog. „Powerhouse“. Zudem wird es zusätzlich eine kurze Qi Gong-Einheit geben. 

Saifohn und Boris Patek arbeiten seit über 20 Jahren als selbstständige Yoga- Meditations- und Pilateslehrer. Sie geben Gruppenkurse und Personal Trainings, bieten Business-Yogakurse in Unternehmen an, gestalten Workshops, Seminare und Reisen.

Boris ist Heilpraktiker mit dem Schwerpunkt Körperarbeit und bildet Yogalehrer im Bereich Anatomie aus. Beide sind Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung, zertifizierte Entspannungstrainer und als Yogalehrer anerkannt durch die Krankenkassen für Präventivmaßnahmen nach § 20 SGB V.